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Jäger und Landwirte wollen Bodenbrütern helfen

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„Lerchenfenster“ im Getreidefeld sollen Nist- und Brutmöglichkeiten schaffen

ol Lüneburg. Durch immer mehr Biogasanlagen hat sich die Landwirtschaft verändert. Zum Betreiben dieser Anlagen werden immer größere Flächen für den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen wie Mais und Grünroggen benötigt. Grünbrachen werden daher wieder in die Produktion genommen und verschwinden fast ganz. Durch diese Entwicklung hat sich die Feldmark nicht nur optisch verändert, sie hat auch die Lebensräume der wildlebenden Tiere, besonders der Bodenbrüter, negativ beeinflusst. Saumbereiche der immer größeren Schläge, die von vielen Bodenbrütern wie Feldlerche und Rebhuhn bevorzugt werden, verkleinern sich merklich.

 

Eine merkliche Verbesserung der Brutmöglichkeiten bietet das wieder aufgelegte Förderprogramm „Lerchenfenster“ der Landesjägerschaft Niedersachsen und der Jägerschaft Lüneburg, das in den letzten Jahren erfolgreich durchgeführt wurde. Das Anlegen eines Lerchenfensters ist denkbar einfach. Der Bewirtschafter einer Ackerfläche hebt bei der Aussaat des Wintergetreides für einige Meter die Sämaschine an, sodass eine etwa 20 Quadratmeter große Fläche unbestellt bleibt. Dieser Vorgang kann auf dem Schlag beliebig oft wiederholt werden. Um Fressfeinden keine Möglichkeit der Überraschung zu bieten, ist ein möglichst großer Abstand zur nächsten Fahrgasse, Feldrand oder Hecke einzuhalten. Diese Fläche bedarf keiner besonderen Behandlung.

Landwirte, die an diesem Förderprogramm teilnehmen möchten, müssen sich mit dem Revierinhaber des jeweiligen Jagdbezirkes in Verbindung setzen, der dann dieses Vorhaben beim jeweiligen Hegering anmeldet. Der Landwirt erhält für jedes angelegte Lerchenfenster eine Prämie von zehn Euro von der Landesjägerschaft Niedersachsen und Jägerschaft Lüneburg.

Aktualisiert ( Montag, den 20. Februar 2012 um 09:18 Uhr )  

Wussten Sie schon?

Die Jagd im Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" ist dem Schutzzweck angepasst. Sie ist im Hinblick auf die nordischen Gastvögel bei der Wasserfederwildbejagung eingeschränkt. Hier gilt eine zeitlich und räumlich begrenzte Rotationsbejagung, um Ruhezonen zu schaffen. Für bestimmte Rastplätze gelten im Winter weitere Einschränkungen.