- Informieren Sie sich über den Gesetzesinhalt bei Ihrer Samtgemeinde, Gemeinde, Jagdbehörde oder BR-Verwaltung
- Handeln Sie schon jetzt schutzzweckorientiert
- Informieren Sie Ihre Mitjäger
- Richten Sie sich rechtzeitig auf das Ende der dreijährigen Übergangszeit "Jagd auf Wasserfederwild" - 15.11.2005 - ein.
Vorher erfolgt eine Info durch die BR-Verwaltung an die Jagdausübungsberechtigten - Ein dringender Appell richtet sich an die Jagdausübungsberechtigten und die zur Jagd Befugten im Gebietsteil C:
- Bitte gehen Sie mit dem nötigen Ernst und der erforderlichen Sorgfalt, insbesondere mit der Gesetzesregelung zur Wasserfederwildbejagung, um!
- Lassen Sie in guter Tradition im Zweifel den Finger gerade!
- Dieser Appell verpflichtet, um nicht die in der Aussprache der Landesplenarsitzung zum Gesetzesbeschluss geäußerten Bedenken der GRÜNEN zu bestätigen!





