Ab dem ersten September treten die umfangreichen Änderungen des neuen Waffengesetzes in Kraft. Ein Teil davon sind die elektronischen Meldepflichten von Büchsenmachern, Waffenhändlern etc an das Nationale Waffenregister.
Hierfür werden verschiedene Identifikationsnummern eingeführt:
Name der ID | ID beginnt mit | Zweck |
Personen-ID | P | persönliche ID pro Waffenbesitzer |
Erlaubnis-ID | E | Erlaubnisberechtigung pro WBK |
Waffen-ID | W | Eindeutige ID pro Waffe |
Waffenteile-ID | T | Eindeutige ID je wesentlichem Waffenteil bzw. Schalldämpfer (z.B. Austauschlauf), falls diese in einer WBK eingetragen sind |
Die Waffenbehörde des Landkreises Lüneburg wird jedem Waffenbesitzer in Kürze ein Dokument zusenden, in dem alle IDs aufgelistet sind.
Die Waffenbehörde bittet von Nachfragen diesbezüglich abzusehen, es sei denn, die IDs werden dringend noch vor dem Versand des Dokuments benötigt.
Bei der nächsten Vorlage der WBK werden außerdem die Personen-ID und Erlaubnis-ID automatisch von der Waffenbehörde in die WBK eingedruckt.
Zum Kauf und Verkauf einer Waffe oder eines Waffenteils und einer Reparatur an wesentlichen Teilen einer Waffe müssen ab September dann folgende IDs bekannt sein:
- Personen-ID des Waffenbesitzers (beginnend mit P)
- Erlaubnis-ID aus der WBK, beginnend mit E und
- Waffen-ID beginnend mit W bzw. Waffenteile-ID beginnend mit T, je nachdem, ob eine Waffe oder ein Waffenteil ver- bzw. gekauft bzw. repariert wird
Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite der Fachlichen Leitstelle des Nationalen Waffenregisters.