Newsletter der Jagdbehörde 12.09.2023  Aujeszky-Virus

Im Landkreis Lüneburg wurde erneut ein mit dem Aujeszky-Virus infiziertes Wildschwein amtlich nachgewiesen. Das Veterinäramt warnt nun alle Hunde- und Katzenhalter.

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Veterinärinstitut des LAVES (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichert) hat am 01.09.2023 erneut Antikörper gegen das Virus der Aujeszkysche Krankheit (AK) bei einem Wildschwein aus dem Landkreis Lüneburg nachgewiesen. Dies ist bereits der 10. amtliche Nachweis der AK seit November 2021.

Wie wird die Aujeszky-Krankheit auf Hunde und Katzen übertragen? 

Der Hauptwirt des Aujeszky-Virus ist das Schwein. Hunde und Katzen können sich vor allem auf zwei Wegen anstecken: 

  • Fressen von rohem, infiziertem Schweinefleisch und Innereien; da das Virus sehr widerstandsfähig ist, können Muskelfleisch und Knochenmark bei -18°C bis zu 36 Tage lang und gepökeltes Fleisch bis zu 20 Tage lang infektiös sein. Selbst bei Fäulnis können sich Hunde bis zum 12. Tag an infiziertem Fleisch anstecken.
  • Kontakt zu lebenden und toten, infizierten Wildschweinen (vor allem Gebrech und Genitalien)

Die Infizierung läuft hauptsächlich über die Maul- und Nasenschleimhäute. So kann sich ein Hund oder Katze auch über den Biss eines erkrankten Schweins anstecken. Der Kontakt mit kontaminierten Gegenständen, wie zum Beispiel verschmutzen Stiefeln, oder das Fressen infizierter Ratten kann ebenfalls zu einer Infektion mit dem Aujeszky-Virus führen. Eine Ansteckung von Hund zu Hund ist nicht möglich. Die Übertragung der Viren ist von der Jahreszeit unabhängig.

Welche Symptome hat die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei Hunden und anderen Haussäugetieren wie zum Beispiel Katzen verläuft die Aujeszkysche Krankheit über die Nerven. So infiziert das Virus Hirnstamm und Hirnnervenkerne. Die Symptome treten nach der Inkubationszeit meist plötzlich auf: 

  • intensiver Juckreiz am Kopf (Stirn, Lippen, Wangen, Augen und Ohren).
  • Unruhe
  • permanentes Bellen
  • Angstzustände (ohne Aggression)
  • Futterverweigerung
  • Durst
  • Erbrechen
  • Atembeschwerden

Im fortschreitenden Verlauf können darüber hinaus folgende Symptome auftreten. 

  • Teilnahmslosigkeit/Apathie
  • Bewusstlosigkeit
  • Fieber
  • Schluckbeschwerden
  • Atemnot
  • Bewegungsstörungen
  • Lähmungserscheinung
  • Durchfall
  • starkes Speicheln

Das auffälligste Symptom ist der starke Juckreiz zu Beginn der Krankheit. Er beginnt meist am Kopf und kann sich im Verlauf auf Hals und Körper fortsetzen. In dem Fall nagen betroffene Hunde oft an den juckenden Körperstellen, wobei offene Wunden entstehen. 

Wie lange ist die Inkubationszeit der Aujeszkyschen Krankheit? 

Die Inkubationszeit des Aujeszky-Virus beträgt meist 3 bis 5 Tage, prinzipiell sind jedoch 2 bis 9 Tage möglich. Infizierte Hunde sterben 1 bis 3 Tage nach den ersten klinischen Anzeichen, meist jedoch innerhalb der ersten 48 Stunden. 

Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es für Hunde? 

Für Hunde, Katzen und andere empfängliche Haussäugetiere verläuft die Aujeszkysche Krankheit immer tödlich. Eine Therapie im Falle einer Erkrankung oder eine Impfung gegen das SHV-1-Virus gibt es nicht. 

Das Veterinäramt des Landkreises weist nochmals auf die hohe Ansteckungsgefahr insbesondere für Hunde, Katzen und Hausschweine hin. Für Hunde und Katzen verläuft die Krankheit immer tödlich. Für Menschen ist das Virus jedoch ungefährlich.

Was Sie zum Thema Aujeszkysche Krankheit wissen sollten:

Was genau ist nochmal die Aujeszkysche Krankheit? 

Bei der Aujeszkyischen Krankheit (Morbus Aujeszky) handelt es sich um eine Virusinfektion, die beim Hund und Katze, aber auch anderen Fleischfressern zentralnervöse Störungen verursacht. Sie wird auch Pseudowut, Pseudorabies, Juckseuche, Juckpest, Tollkrätze oder infektiöse Bulbärparalyse genannt. Die Ursache der anzeigepflichtigen Tierseuche ist das Herpes-suis-Virus 1 (SHV-1). Menschen sind für dieses Virus nicht empfänglich, die Aujeszkysche Krankheit ist somit keine Zoonose.

Wie kann ich meinen Hund/Katze vor der Aujeszkyschen Krankheit schützen? 

Da die Aujeszkysche Krankheit für Hunde und Katzen immer tödlich verläuft, ist die Vorbeugung besonders wichtig: 

  • Rohes Fleisch von Wild- und Hausschweinen nicht verfüttern.
  • Jagdhunde von erlegtem Schwarzwild fernhalten und keine Innereien roh verfüttern.
  • Unkontrollierte Freigänge des Hundes in Gebieten mit Aujeszky infizierten Wildschweinen vermeiden.
  • Bei Jagdhunden Kontakt mit Schusswunden von Wildschweinen während der Jagd vermeiden.
  • Schweinehalter, die auch Jäger sind, sollten beim Zerwirken und bei der Entsorgung der nicht verwertbaren Reste von Schwarzwild besondere Vorsicht walten lassen.

In der Umwelt kann das Aujeszky-Virus bei 25°C bis zu 40 Tage lang überleben. Abtöten können Sie es nur mittels Erhitzung über 55°C oder mit Desinfektionsmittel auf Chlor- Ammonium- oder Formalinbasis. Alkohol und Phenole wirken nicht. 

NEUES zu WilKEA

Ferner gibt das LAVES auf seiner Internetseite bekannt, dass seit zwei Wochen eine neue WilKEA-Version in den App-Stores zur Verfügung steht:

Folgende Neuerungen wurden implementiert:

  • Möglichkeit, Sammelerfassungen durchzuführen (dieses ist insbesondere für Gesellschaftsjagden geeignet)
  • Verbessertes Design

Ein aktualisiertes Nutzerhandbuch für Anwender (Jäger) findet sich zum Herunterladen auf https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/service/edv_programme/wilkea/die-wildtier-koordinaten-erfassungs-app-wilkea-208152.html unter der Rubrik „Handbuch und Empfehlungen“ auf der rechten Seite.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg – Kreisverwaltung

Waffenaufbewahrung: Einordnung zum Waffenschrank-Schlüssel-Urteil

In Jägerkreisen sorgt aktuell ein Gerichts-Urteil für Furore. Anlass ist die Aufbewahrung des Waffenschrank-Schlüssels.

Der 30.08.2023 war für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein Tag wie jeder andere auch; ein kühler Endsommertag. Für die fast eine Million legalen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer war er hingegen ein entscheidender Tag. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20) in Münster wurde eine langjährige Gesetzeslücke im Waffenrecht mit Leben gefüllt. Sie führt einerseits zu mehr Rechtssicherheit, anderseits nun auch zu strengeren Anforderungen bei der Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln.

https://www.pirsch.de/news/waffenaufbewahrung-einordnung-zum-waffenschrank-schluessel-urteil-37535

Newsletter Jagdbehörde : ASP-Aufwandsentschädigungen

Entschädigung für den Mehrabschuss von Schwarzwild ist zum 31.12.2022 ausgelaufen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Landwirtschaftskammer Niedersachsen teilt auf ihrer Internetseite folgendes mit:

„Die Verwaltungsvorschrift „Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP)“ ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31.12.2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung weiterhin durch die Bewilligungsbehörde ausgezahlt. Bei Prüfung der zu erreichenden Bagatellgrenze ist dabei der Gesamtantrag (Aufwände bis 31.03.2023) maßgebend, auch wenn der tatsächliche Auszahlungsbetrag aufgrund der Kappung zum 31.12.2022 letztendlich darunter liegt.

Der ab dem 01.01.2023 entstandene sowie der zukünftig entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden kann leider nicht mehrentschädigt werden. Grund dafür ist, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine unkomplizierte Gewährung von Billigkeitsleistungen nicht gegeben sind und mit vertretbarem Aufwand für alle Beteiligten kein alternatives Zuwendungsverfahren etabliert werden kann.

Wir bedauern dies, gehen aber davon aus, dass die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger in ihrem Engagement für angemessene Schwarzwildbestände nicht nachlassen.“

Die ausführliche Mitteilung der Landwirtschaftskammer können Sie über folgenden Link nachlesen:

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/33425_ASP_Schwarzwildbestaende_effektiv_absenken_%E2%80%93_Aufwandsentschaedigungen_fuer_Jagdausuebungsberechtigte

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen 

Ihre Jagd- und Waffenbehörde

Landkreis Lüneburg

Prävention der Afrikanischen Schweinepest

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat uns entgegen vorheriger Aussagen mitgeteilt, dass die zum 31.12.2022 ausgelaufene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei der Schwarzwildbejagung in Niedersachsen (VV-ASP) nicht verlängert wird. Für das Jahr 2023 wird der entstehende Aufwand für das Suchen und Beproben von Fallwild, den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde bei Drückjagden nicht mehr entschädigt.

Bereits beantragte Entschädigungen für bis zum 31. Dezember 2022 entstandene Aufwände werden bei positiver Antragsprüfung ausgezahlt.

Das Schreiben des ML erhalten Sie als Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

Geschäftsführer

Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Anschreiben ASP-Prävention

Forschungsprojekt – Bitte um persönliche Interviews von Jägern und Waldbesitzern

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Sebastian Rappold. Ich bin Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hochschule für Forstwirtschaft in Rottenburg. Hier bearbeite ich ein wissenschaftliches Projekt, welches Waldbesitzende und Jungjäger bis zum Alter von 30 (35) Jahren betrachtet. Das Projekt trägt den Titel „DIALOG – Zwischen Vorurteilen und Kooperation – Neue Ansätze zur Kommunikation im Waldumbau“ und wird von der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe gefördert. Das Projekt steht im Zeichen der letztjährigen Kalamitäten und des Klimawandels.

Eventuell sind Ihnen auch die Onlineumfragen bekannt, welche auf der Website zu finden sind. Diesbezüglich habe ich mich bereits vor einigen Wochen an Sie gewandt.
Nun suche ich Jungjäger (maximal drei Jahre im Besitz des Jagdscheines) und Jagdschüler bis zum Alter von 30 (35) Jahren, die gerne an einem persönlichen Interview teilnehmen möchten. Ebenso suche ich Waldbesitzer im selben Alter. Das Interview dauert ca. eine Stunde. Es findet bevorzugt persönlich statt, kann aber auch über das Internet durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden anonymisiert.

Wir wollen u.a. herausfinden warum die Leute den Jagdschein erwerben und wie sie sich ihr zukünftiges Agieren im Wald vorstellen. Aber auch die Frage nach der Pacht ist von Bedeutung. Hier wollen wir ergründen, ob die Menschen weiterhin pachten wollen oder ob andere Modelle für sie interessanter sind.
Bei den Waldbesitzern gehen wir der Frage nach, wie die Menschen ihren Wald erhalten haben und welche Pläne sie mit diesem in Zukunft verfolgen. Ebenso möchten wir ergründen, welchen Bezug die Menschen zu ihrem Wald haben. Die Wirkung des Wildes ist außerdem von Bedeutung.
Das Projekt möchte auch den häufig vorkommenden Konflikt zwischen Jägern und Waldbesitzern beleuchten und bei Problemen Strategien zur Kooperation finden.
Unter folgendem Link können Sie das Projekt einsehen: https://www.hs-rottenburg.net/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldungen/aktuell/kommunikation-zum-waldumbau-im-zeichen-des-klimawandels/

Bitte lassen Sie es mich wissen, sofern Sie Leute kennen, die an einem persönlichen Gespräch Interesse haben. Diese können sich auch über die Kontaktdaten in der Signatur direkt an mich wenden.

Ich möchte mich bereits im Voraus für Ihre Mithilfe bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Rappold

Forschungsprojekt DIALOG

Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
Schadenweilerhof
72108 Rottenburg am Neckar

Tel. +49 (0)7472/951-131
Fax +49 (0)7472/951-200

Rappold@hs-rottenburg.de
http://www.hs-rottenburg.de
University of Applied Sciences

Hinweise der Berufsgenossenschaft SVFLG zu den Unfallverhütungsvorschriften

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die SVFLG hat als zuständige Berufsgenossenschaft mit Wirkung vom 23.06.2023 die Hinweise zu den Unfallverhütungsvorschriften (VSG 4.4 Jagd) aktualisiert. Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Unfallverhütungsvorschriften sind für alle Versicherten (also u.a. Jagdpächter und Eigenjagdinhaber) verbindlich, die (nun aktualisierten) Hinweise sind unverbindlich, können aber als Auslegungshilfe herangezogen werden und sollten daher ebenfalls in der Praxis beachtet werden, zumal die Änderungen sinnvoll sind. Die aktuelle Ausgabe der UVV finden Sie hier: https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/4602f00372a5a47d/aa5f9288fa14/vsg4_4-jagd.pdf

Die Hinweise wurden in zwei Punkten geändert:

1.               Erhöhte jagdliche Einrichtung bei Erntejagden
§ 3 Abs. 4 lautet wie folgt: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird.“ Der entsprechende Hinweis zu Erntejagden lautet wie folgt: „Eine Gefährdung ist z.B. dann gegeben, wenn „bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt“. In der Regel sollte also bei Erntejagden von einer Erhöhung aus geschossen werden, wenn im Einzelfall eine Gefährdung nicht anderweitig ausgeschlossen werden kann, aufgrund der Geländestruktur (ausreichender Kugelfang) und kurzen Entfernungen.

2.               Signalkleidung bei Gesellschaftsjagden, zu § 4 Abs. 12
Bei Gesellschaftsjagden werden im Gegensatz zu früher Hutbänder in Signalfarbe nicht mehr als geeignet angesehen, vielmehr wird auf großflächige Bekleidung abgestellt. Der Hinweis lautet wie folgt: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z.B. Warnwesten.“

Mit freundlichen Grüßen

und Waidmannsheil

Stephan Johanshon

GeschäftsführerLandesjägerschaft Niedersachsen e.V., Schopenhauerstr. 21, 30625 Hannover

Drohneneinsatz 2023

Stellt man Klaus Eduard Remien am Ende der Saison die Frage „Wie ist es denn gelaufen?“ ,gibt es zwei Antwortmöglichkeiten.
Die erste (kurz & knapp) – „Physisch bin ich sehr erschöpft, psychisch sehr zufrieden und glücklich!“
Die zweite Antwort (detailliert und ausführlich):
„Wir sind über 1200 ha Grünland mit der Drohne abgeflogen und konnten 163 Rehkitze sichern.
Diese wurden von der Mähfläche in Jutesäcken oder Wildtierrettungskisten verbracht um sie vor dem sicheren Tod durch das Mähwerk zu schützen.
Die Kitze wurden nach den Mäharbeiten wieder in die Fläche gesetzt,um von den Ricken wieder „abgeholt“ zu werden. Mobile Kitze konnten aus den Flächen
vertrieben werden.

Ebenso Rotkälber, Fasanen und viele Hasen.

Wir waren im Zeitraum von fünf Wochen nahezu täglich ab 4 Uhr im Einsatz. Die Nachfrage des Drohneneinsatzes hat sich zum Vorjahr verdoppelt und viele Auftraggeber waren sehr erleichtert und begeistert : „Endlich wissen wir, an wen wir uns wenden können!“

Remien: „Wir bedanken uns bei allen Landwirten, Lohnunternehmern, Jägern und ehrenamtlichen Helfern für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen!“

Die gleichen Wildrettungsdienste werden auch vom Maschinenring im Namen der Jägerschaft Lüneburg angeboten.
Beide Wildrettungsdienste zusammenfasst ergibt sich folgende positive Bilanz:
2200 ha Gesamtfläche
253 gerettete Wildtiere und gesicherte Kitze

Nach der Saison ist vor der Saison…

Kontaktdaten für 2024:
Klaus Eduard Remien: 0172-8943942
Peter Müller: 0171-4736640

Die Drohne und das Zubehör (u.a. genügend Akkus und ein Monitor) konnten durch die Projektförderung der Lüneburger Sparkasse angeschafft werden.

„Das tat gut!“ – „Das tut gut!“

Susanne und Klaus Eduard Remien

Bericht der Landeszeitung vom 25.07.2023

UVV Jagd aktualisiert: Das sind die wichtigsten Punkte

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Jagd aktualisiert. Das gab die SVLFG am 4. Juli auf ihrer Webseite bekannt. In die Neufassung wurden eindeutige Regelungen zum Tragen von Signalkleidung und zur Abgabe von Schüssen aus erhöhter Position aufgenommen.

Schussabgabe nur ohne Gefährdung erlaubt

Unter § 3 „Ausübung der Jagd“ Absatz 4 war bereits Folgendes festgehalten: „Ein Schuss darf erst abgegeben werden, wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Zu den Hinweisen bezüglich dieses Absatzes wurde nun ergänzt: „Eine Gefährdung ist z. B. dann gegeben, wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt.“ Nach eigener Aussage möchte die SVLFG „Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden“ unterstreichen.

Regelung zu Signalkleidung

In § 4 „Besondere Bestimmungen für Gesellschaftsjagd“ heißt es in Absatz 12: „Bei Gesellschaftsjagden müssen sich alle an der Jagd unmittelbar Beteiligten deutlich farblich von der Umgebung abheben“. Der zugehörige Hinweis führt aus: „Zur deutlichen farblichen Abhebung von der Umgebung eignet sich großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie z. B. Warnwesten.“ Laut SVLFG gab es mit der bisherigen Formulierung Probleme. „Die bisherige Aufzählung reichte von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut“, so die SVLFG. Das habe mitunter zu Auslegungsproblemen geführt. „Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste oder […] der großflächigen Signalkleidung ist für alle an der Jagd direkt Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen“, erläutert die SVLFG.

Informationsmaterial online verfügbar

Die Broschüre „Sichere Erntejagd“ der SVLFG können Sie hier herunterladen. Dort finden Sie auch noch weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik. Gedruckte Exemplare können Sie telefonisch unter 0561 785-10339 oder online unter www.svlfg.de/broschueren-bestellen anfordern. Die aktuelle Fassung der UVV Jagd finden sie hier.

Quelle : www.pirsch.de

Frühschoppen der Jagdhornbläser

Am Sonntag,  den 02.07. begann um 12 Uhr mit dem Signal „Begrüßung“ der Frühschoppen der Jagdhornbläser.

Nach einer Rückschau über die Aktivitäten der Gruppen und einigen Erläuterungen von Georg Heidenecker kam der musikalische Teil.

Im schönen Biergarten des Gasthauses zum Hohensand in Wittorf, direkt an der Ilmenau, wurden den Zuhörern viele Vorträge der Bläser geboten. Auch das Erzählen und Gedankenaustausch untereinander bei Getränken und Speisen kamen nicht zu kurz.

Gegen 14:30 Uhr klang der Frühschoppen mit einem gemeinsam vorgetragenen Stück der Bläsergruppen aus.