Die REACH- VO vom 25.01.2021 zur Änderung der VO Nr. 1907/2006 verbietet mit Ablauf der Übergangsfrist am 15.02.2023 das Mitführen von bleihaltiger Munition in Feuchtgebieten. Dabei wird eine Schutzzone von 100 Meter um das Feuchtgebiet betrachtet, das bedeutet, dass der Jäger keine bleihaltige Munition mitführen darf, wenn er sich einem Feuchtgebiet nähert. Wichtig ist, dass dieses Verbot sofort wirkt und eine Umsetzung in nationales Recht nicht notwendig ist.
Infos und Frage-Antwort-Übersicht zur REACH-Verordnung:
https://www.jaegerschaft-lueneburg.de/wp-content/uploads/2023/02/Info-und-Frage-Antwort-Bleiverbot-1.pdf