Brauchbarkeitsprüfung am 28. September

Am 28. September 2021 soll es – soweit durch die Corona-Pandemie möglich – für maximal zwölf Hunde die Möglichkeit geben, die Brauchbarkeitsprüfung abzulegen. Hunde von Mitgliedern der Jägerschaft Lüneburg haben Vorrang.

Geprüft wird nach der Richtlinie über den Nachweis der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Niedersachsen vom 15.07.2002 (PDF) (der Link geht zum Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).

Zur Prüfung sind nur Hunde zugelassen, die dem Phänotyp einer vom JGHV anerkannten Rasse entsprechen. Eine Übersicht der Rassen gibt es direkt auf der Webseite des JGHV: Übersicht der anerkannten Rassen (PDF)

Der Nennschluss ist drei Wochen vor der Prüfung, also am 7. September 2021. 

Die volle Prüfung kostet 100 Euro.
Zusatzfächer nach einer bestandenen HZP (Herbstzuchtprüfung) kosten 80 Euro.
Die Prüfung für Nachsuchenhunde kostet 100 Euro. 
Das Nenngeld ist Reuegeld, d.h. nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer keine Rückerstattung, falls er die Prüfung wieder absagt.

Im Herbst wird es kurzfristig eine Brauchbarkeitsprüfung-Sonderregelung für Stöberhunde geben, über die auf dieser Webseite dann rechtzeitig informiert werden wird.

Die Nennungen sollen mittels der Nennungsformulare bis zum Nennschluss (7. September 2021) an unsere Obfrau für Hundewesen, Kristine Hedder, erfolgen.

Ihre Kontaktdaten sind:
Emailadresse: Hedderkristine@gmail.com
Mobiltelefon: 0171 7818509

Kein Treffer.

Nennungsformulare