Diese PDF-Datei enthält Empfehlungen des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bezüglich der Durchführung von Gesellschaftsjagden während der aktuellen Corona-Pandemie.
Es beinhaltet:
- Grundlegende Schutzmaßnahmen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung
- Hinweise für die Jagdleitung zum Hygienekonzept
- Hinweise für Jagdeinladungen
- Hinweis zur Dokumentationspflicht
- Den Ablauf der Jagdscheinkontrolle und die Entrichtung von Kostenbeiträgen
- Die Begrüßung und Gruppeneinteilung
- Hinweise zu Jagdablauf und Ende der Jagd
Ergänzend gibt es folgende Hinweise:
- Es muss beachtet werden, ob der Landkreis / kreisfreie Stadt eine Allgemeinverfügung erlassen hat, in der eventuell strengere Personenbegrenzungen oder weitere Auflagen vorgegeben sind. Auskunft hierüber können die zuständigen Gesundheitsämter vor Ort geben.
- Überschreitet die Anzahl der Jagdteilnehmer die zulässige Personenzahl in Ihrem Landkreis, kann eine Jagd trotzdem stattfinden. Sie müssen dann allerdings kleinere Jagdgruppen mit eigenen Jagdleitern und separaten Treffpunkten einteilen. Die verschiedenen Gruppen dürfen sich während des Jagdtages nicht vermischen und müssen separat dokumentiert werden.