Die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg teilt in ihrem aktuellen Newsletter mit, dass ab sofort folgende Regelungen für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden gelten:
- die Zulassung (Genehmigungspflicht) entfällt,
- die 50-Personen-Grenze entfällt,
- Drückjagden auf Schalenwild werden der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr zugeordnet (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO)
- Voraussetzungen für die Durchführung sind insbesondere die
- Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. § 3 Abs. 2, 3, 5-7 Nds. Corona-VO),
- Erstellung eines Hygienekonzeptes (vgl. § 4 Nds. Corona-VO)
- Datenerhebung- und Dokumentation (vgl. § 5 Nds. Corona-VO).
Die Empfehlungen vom 3.11.2020 sind hiermit aufgehoben.
Bitte beachten Sie auch den Erlass des Landwirtschaftsministeriums mit den aktuellen, ausführlichen Hinweisen.
Ein Musterhygienekonzept steht zum Download bereit:
- als Musterhygienekonzept im MS-Word-Format, das einfach zu bearbeiten und anzupassen ist und
- alternativ das Musterhygienekonzept im PFD-Format, das einfacher anzuzeigen und auszudrucken ist.
Die aktuelle Niedersächsische Coronaverordnung kann hier gelesen werden: Corona-VO .