Newsletter der Veterinärbehörde

Anbei die Mail der Veterinärbehörde incl. der Korrektur vom 10.03.2023.

Wir bitten um Beachtung :

 

Veterinäramt Lüneburg – Herr Volksdorf – korrigiertes ASP-Rundschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Rundmail habe ich leider nicht bedacht, dass aufgrund des ASP-Geschehens im Landkreis Ludwigslust-Parchim die Anordnung besteht, dass ALLE erlegten Wildschweine sowie jedes Stück Fallwild zu beproben sind. Bitte beachten Sie dies und leiten es an alle Jagdausübenden weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Volksdorf
Amtstierarzt

 

Auch im Jahr 2023 wird das Monitoring auf Klassische Schweinepest (KSP), Aujeszkysche Krankheit (AK) und Afrikanische Schweinepest (ASP) fortgeführt. Folgende Proben sind zu erbringen:

1. gesund erlegte Wildschweine

Es sind mindestens 133 Blutproben zu erbringen. Eine darüber hinaus gehende Beprobung wird ausdrücklich begrüßt. Eine Obergrenze gibt es nicht. Die erforderlichen EDTA-Blutröhrchen erhalten Sie im Veterinäramt bei der Trichinenannahme.
Die Proben sind flächendeckend und repräsentativ für den Wildschweinbestand über das Jahr verteilt zu nehmen und sollen alle Altersklassen, mit einem Schwerpunkt in der Jugendklasse, erfassen. Die Proben werden serologisch auf KSP und virologisch auf KSP, ASP und AK untersucht. 

2. Fallwild und krank erlegte Wildschweine

Jedes Stück Fallwild, auch Unfallwild, sowie jedes vor dem Schuss auffällige Stück (krank, stark abgekommen, verhaltensgestört, unterentwickelte Frischlinge u. ä.) und alle Stücke, die beim Ausweiden/Versorgen oder bei der Fleischuntersuchung mit bloßem Auge erkennbare pathologisch-anatomische Auffälligkeiten zeigen, sind virologisch auf KSP und ASP und ggf. zusätzlich serologisch auf KSP und ASP zu untersuchen. Bei geeigneten Probenmaterial (Blut, Organe) wird zusätzlich auf AK untersucht. Bei Fall- und Unfallwild ist, falls möglich, die Entnahme einer Blutprobe zu bevorzugen und für die Untersuchung ausreichend. Alternativ können Organproben (Milz, Niere, Lymphknoten, Rachenmandel (Tonsille) oder bei kleinen Stücken der ganze Kadaver eingeschickt werden. Eine Beprobung von Fallwild ist auch unter Verwendung von Tupfern möglich, sollte aber nur erfolgen, wenn keine Blutprobe entnommen werden kann. Die Tupfer müssen unbedingt in bluthaltige Flüssigkeit bzw. bluthaltiges Gewebe eingetaucht werden. Werden nur noch Skelettreste aufgefunden, können Röhrenknochen, das Brustbein oder Reste einer Gliedmaße genommen werden.

 

Zur Einsendung können entweder die alt bekannten Probenbegleitscheine oder die Wildtier-Koordinaten-Erfassungs-App (WilKEA) genutzt werden. Bitte beachten Sie bei Nutzung von WilKEA die Verwendung der speziellen Wildursprungsmarken mit QR-Code! Informationen zu WilKEA finden Sie unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de

Alle notwendigen Beprobungsmaterialien und Probenbegleitscheine erhalten Sie im Veterinäramt bei der Trichinenannahme.

Das aktuelle Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen können Sie sich unter folgendem Link herunterladen: https://cloud.lklg.net/s/XK93rJgkfFGDJZR

 

Mit freundlichen Grüßen

Veterinäramt Lüneburg