Trichinenuntersuchung für Schwarzwild
Verzicht auf die Untersuchungsgebühr ab dem 1. März 2018
Ab 1. März 2018 erhebt der Landkreis Lüneburg keine Gebühr für die Untersuchung von Trichinenproben von Schwarzwild.
Der Gebührenverzicht erfolgt auf Widerruf.
Die Regelung gilt nicht für Gewerbebetriebe, wie z. B. den Wildhandel.
Voraussetzungen
– Jäger/in mit Wohnsitz im Landkreis Lüneburg
– Beauftragung zur Entnahme von Trichinenproben durch den Landkreis Lüneburg
– das Stück Schwarzwild wurde im Landkreis Lüneburg erlegt
Für benachbarte Landkreise mit Gebührenverzicht (derzeit: Landkreis Harburg, Heidekreis) wird die Regelung entsprechend angewendet.
Wildursprungsmarken und Wildursprungsscheine sind weiter kostenpflichtig.
Wenn Sie bereits Wildursprungsmarken inkl. Wildursprungsschein und Untersuchungsgebühr gekauft haben, wird Ihnen die Untersuchungsgebühr bei Einsatz erstattet.
Wichtig
Die Annahme der gebührenfreien Trichinenproben erfolgt ausschließlich in den Annahmezeiten!
Montag 08:30 bis 11:30 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 bis 11:30 Uhr
Weitere Informationen finden Sie hier > Trichinenproben
Das Merkblatt finden Sie hier > Merkblatt.
Monitoring des Schwarzwildes
Sie sind verpflichtet jedes Stück Schwarzwild, dass Sie verendet auffinden oder krank ansprechen (erlegtes Wild und Unfallwild) zu beproben.
Darüber hinaus bitte ich Sie, auch gesund angesprochenes Schwarzwild zu beproben.
Intensivieren Sie die Fallwildsuche in Ihrem Jagdbezirk und melden Sie einen Anstieg des Fallwildes beim Schwarzwild.
Weitere Informationen zum Thema Wildseuchen, insbesondere zur Afrikanischen Schweinepest, finden Sie hier > Wildseuchen
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Ab sofort setzt die Jagdbehörde des Landkreises Lüneburg für den Versand des Newsletters eine neue Software ein.
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Quelle: Newsletter Jagdbehörde, Landkreis Lüneburg, Februar 2018